Zulässigkeit des Verfahrens
 

παραδεκτό Adj.
(1)
DeutschGriechisch
Die Artikel 3 bis 5 enthalten Formvorschriften zur Klärung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verständigungsverfahrens, also die Beschwerdefrist, die Erläuterung der Doppelbesteuerungssituation durch den Steuerpflichtigen und die Erteilung der Auskünfte, die den zuständigen Behörden die Prüfung des Falls und der Zulässigkeit des Verfahrens ermöglichen.Στα άρθρα 3 έως 5 προβλέπονται επίσημοι κανόνες που διασαφηνίζουν τις προϋποθέσεις υπό τις οποίες μια ένσταση είναι παραδεκτή στη διαδικασία φιλικού διακανονισμού, δηλαδή την προθεσμία της ένστασης, την επεξήγηση της περίπτωσης διπλής φορολογίας από τον φορολογούμενο και την παροχή πληροφοριών προκειμένου να μπορέσουν οι αρμόδιες αρχές να εξετάσουν την υπόθεση και το παραδεκτό της.

Übersetzung bestätigt

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